Erstellung und Einreichung von Einkommensteuererklärungen in den VAE.
Bei der Einreichung von Körperschaftsteuererklärungen (CTR) in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) verlangt die Bundessteuerbehörde die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bezüglich der Erstellung und Aufbewahrung sämtlicher Finanzdokumente, der Buchhaltung, der Erstellung von Finanz- und Managementberichten sowie der Überwachung von Fristen und Terminen für die Einreichung von Informationen bei der Steuerbehörde der VAE.
Festlandunternehmen und in Freihandelszonen registrierte Organisationen, die in allen Emiraten der VAE tätig sind, müssen Jahresabschlüsse nicht nur für interne Buchhaltungszwecke, sondern auch zur Berechnung ihres zu versteuernden Einkommens erstellen und aufbewahren. Alle Dokumente und Aufzeichnungen, die die in Ihrer Körperschaftsteuererklärung oder in anderen bei der Steuerbehörde eingereichten Dokumenten enthaltenen Informationen belegen, müssen von Ihnen aufbewahrt werden.
Alle steuerbefreiten Personen müssen dafür sorgen, dass sie alle Unterlagen, die ihren Steuerbefreiungsstatus belegen, aufbewahren. Alle Aufzeichnungen und Dokumente müssen sieben Jahre nach dem Ende des jeweiligen Steuerzeitraums aufbewahrt werden.
Für einen Steuerzeitraum (Berichtszeitraum) muss nur eine Körperschaftsteuererklärung eingereicht werden, und zwar von allen Unternehmen in den VAE, einschließlich derjenigen, die in den Freihandelszonen (FEZs) der VAE eröffnet wurden. Die Steuererklärung muss innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Steuerzeitraums eingereicht werden. Und zwar beim Federal Tax Service der VAE. Unser Unternehmen Atton Accounting & Beratung bietet in den VAE einen Service an, der die Rückerstattung und Erstattung der Körperschaftssteuer beinhaltet.
Woher weiß ich, welcher Zeitraum der Berichtszeitraum ist? Wenn Ihr Steuerzeitraum dem Geschäftsjahr und dem Kalenderjahr entspricht, dann ist der erste Berichtszeitraum für die Einkommensteuer für ein vor dem 1. Juni 2023 in den VAE gegründetes Unternehmen der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und das Berichtsdatum ist der 31. Dezember 2023.
Für nach dem 1. Juni 2023 gegründete Organisationen entspricht der erste Steuer- bzw. Berichtszeitraum dem ersten Geschäftsjahr, d. h. dem Zeitraum ab dem Datum der Unternehmensgründung.
Einem Unternehmen, das in seiner Satzung ein Geschäftsjahr mit 12 Monaten angibt, das also vom Kalenderjahr abweicht, entspricht der Steuerzeitraum eben diesem Zeitraum.
Die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärungen bei der Steuerbehörde der VAE liegt innerhalb von neun Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums (Steuerzeitraums) des Unternehmens für die Körperschaftsteuer. Beendet ein Unternehmen sein Steuerjahr beispielsweise am 31. Dezember 2024, muss es innerhalb der nächsten neun Monate, also bis Ende September 2025, eine Körperschaftsteuererklärung einreichen.
Als Bemessungsgrundlage für die Steuer wird der buchhalterische Nettogewinn des Unternehmens herangezogen. Dieser wird in seinem gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellten Jahresabschluss ausgewiesen.
- Nicht realisierte Gewinne/Verluste;
- Nicht steuerpflichtiges Einkommen wie Dividenden und Kapitalgewinne;
- Gruppeninterne Übertragungen;
- Abzüge werden für Körperschaftssteuerzwecke nicht akzeptiert;
- Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften;
- Anreize oder Steuererleichterungen.
Bestimmte Arten von Einkünften werden außerdem von der Steuergesetzgebung der VAE von der Körperschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass ansässige Organisationen und Unternehmer auf diese Einkünfte keine Körperschaftssteuer zahlen und keine Ausgaben geltend machen können. Gleichzeitig unterliegt das Unternehmen weiterhin der Körperschaftssteuer auf sein zu versteuerndes Einkommen.
Beispielsweise sind Dividenden und Kapitalgewinne aus dem Besitz von Aktien im In- und Ausland in den Emiraten von der Körperschaftssteuer befreit.
Das Unternehmen kann einen Teil der Ausgaben bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abziehen. Alle legitimen Betriebsausgaben, die ausschließlich der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte dienen, sind abzugsfähig. Ausgaben mit doppeltem Zweck, wie Ausgaben, die sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke anfallen, müssen zugeordnet werden, wobei der entsprechende Teil der Ausgaben als abzugsfähig gilt, wenn sie vollständig und ausschließlich für geschäftliche Zwecke anfallen.
Die Frist für die Zahlung der Körperschaftssteuer gemäß dem Recht der VAE fällt mit dem Datum der Einreichung der Steuererklärung bei der Steuerbehörde der Emirate zusammen.
Die Einreichung von Einkommensteuererklärungen an die Steuerbehörde der VAE wird voraussichtlich über das elektronische Steuersystem Emaratax erfolgen. Dieses wurde entwickelt, um Unternehmen und anderen Unternehmern die Durchführung von Steuertransaktionen in allen Emiraten der VAE und darüber hinaus (aus der Ferne/ohne persönliche Anwesenheit) zu erleichtern. Basierend auf Erfahrungen mit der Mehrwertsteuer ist dies zu erwarten. Das Finanzministerium der VAE bereitet derzeit Klarstellungen vor. Dabei geht es um Fragen wie die Abgabe von Körperschaftsteuererklärungen. Außerdem geht es um deren Übermittlung an die Bundessteuerbehörde der VAE zur Prüfung. Unsere Website wird regelmäßig aktualisiert und unser Expertenteam verfolgt aktiv die Neuigkeiten.
Alle Erklärungen, Registrierungs- und Abmeldeanträge müssen bei den Steuerbehörden elektronisch eingereicht werden. Dies ist nach heutigem Verständnis und basierend auf Veröffentlichungen des Federal Tax Service der VAE erforderlich. Die Steuerbehörde der VAE verlangt keine Originalbelege. Das vereinfacht den Prozess der Unternehmensregistrierung, die Erstellung von Erklärungen und anderen damit verbundenen Dokumenten und Daten erheblich. Außerdem ist keine persönliche Anwesenheit bei der Einreichung von Berichten erforderlich.