Atton Accounting & Consulting Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen in den VAE

Einreichen von Körperschaftsteuererklärungen in Dubai, VAE

Unsere Buchhalter unterstützen Sie. Und zwar bei der Erfassung und Analyse von Buchhaltungsunterlagen in den VAE. Sie übernehmen die gesamte Arbeit. Wir sorgen für eine zeitnahe und korrekte Erstellung der Unterlagen.

Für Unternehmen, die in den VAE geschäftlich tätig sind, gilt die Pflicht, jährliche Steuererklärungen einzureichen, um die dortige Körperschaftssteuer zu entrichten. Steuer. Wir übernehmen die Berechnung des zu versteuernden Gewinns und des Steuerbetrags.

Sie können die Vorbereitung und Einreichung der Einkommensteuererklärung Ihres Unternehmens in den VAE unseren Buchhaltern anvertrauen. In diesem Fall können Sie sicher sein, dass alles richtig und pünktlich erledigt wird.

Wenn Sie diesen Service zur Einreichung einer Körperschaftsteuererklärung in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich entweder über das Kontaktformular auf der Website oder telefonisch an unsere Buchhalter wenden.

Nadeschda Malyschewa - Leitender Buchhalter – Russische Sprachabteilung Nadeschda Malyschewa Leitender Buchhalter – Russische Sprachabteilung

Einreichen einer Körperschaftsteuererklärung. Steuer

Fordern Sie Details und Informationen an

Wir verfügen über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Unternehmensberatung

Mehr als 1000 Unternehmen in den Arabischen Emiraten registriert

Eröffnung von Tausenden von Bankkonten für Unternehmen in den VAE

Über 3.000 Aufenthaltsvisa für Kunden und ihre Familien bearbeitet

Wir kennen alle Einzelheiten und Besonderheiten der lokalen Gesetzgebung

Wir verfügen über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Unternehmensberatung

Mehr als 1000 Unternehmen in den Arabischen Emiraten registriert

Eröffnung von Tausenden von Bankkonten für Unternehmen in den VAE

Über 3.000 Aufenthaltsvisa für Kunden und ihre Familien bearbeitet

Wir kennen alle Einzelheiten und Besonderheiten der lokalen Gesetzgebung

Atton Accounting & Consulting: Serviceleistungen und Vorteile

Was zieht Kunden an und warum wenden sie sich für die Einreichung einer Körperschaftssteuererklärung in den VAE an uns?

Professionelle Unterstützung durch erfahrene Buchhalter

Befreien Sie sich vom Aufwand der Vorbereitung und Einreichung von Dokumenten für das Unternehmen. Steuer

Korrekt, kompetent, zeitnah

Sparen Sie Zeit bei der Lösung geschäftlicher Probleme und der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens

Das gewünschte Ergebnis mit pünktlichem Vorgehen

Vertrauen Sie alle Aufgaben rund um die Steuererklärung Profis an

Unsere Partner und Kooperationspartner

Dies ist nur ein kleiner Teil der Liste unserer Partner, mit denen wir bei der Lösung der Aufgaben unserer Kunden eng zusammenarbeiten.

Wir sind offline. Buchen Sie einen Rückruf und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Öffnungszeiten des Büros in Dubai: Montag – Freitag, 9:00 bis 17:30 Uhr.

Wie bestelle ich den Service zur Einreichung einer Körperschaftsteuererklärung in den VAE?

Lassen Sie sich beraten

Schritt 1: Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie eine kostenlose Beratung.

Dokumente senden

Schritt 2: Senden Sie uns die erforderlichen Verträge und Finanzunterlagen.

Bezahlen Sie die Rechnung für den Service

Schritt 3: Leisten Sie eine Zahlung für die Erstellung von Unternehmensberichten. Steuern in den VAE.

Holen Sie sich den Service

Schritt 4: Holen Sie sich rechtzeitig den Service zur Steuererklärung.

Warum wird uns die Lösung unterschiedlichster Aufgaben anvertraut und warum bleiben uns Kunden viele Jahre treu? Business Card - Atton Accounting & Consulting

Klarheit und Pünktlichkeit – das sind unsere Grundprinzipien. Unsere Abläufe sind so optimiert, dass sich unsere Kunden während des gesamten Prozesses entspannt und sicher fühlen.

  • Unser Team besteht aus internationalen Spezialisten – Praktikern.
  • Wettbewerbsfähige Preise, Servicequalität und Arbeitseffizienz.
  • Jahrelange Praxis in den VAE und Erfahrung in der Abwicklung verschiedener Aufträge.
  • Wir stellen jedem Kunden einen persönlichen Betreuer zur Verfügung.
  • Unser zentrales Arbeitsprinzip besteht darin, weniger zu versprechen und mehr zu tun.
köstlicher Tee
Wir haben köstlichen Tee und eine Arbeitsatmosphäre
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Jahrelange Erfahrung und die besten Berater
hochwertige Dienstleistungen
Kundenbetreuung und ein gemütliches Büro

Einreichen einer Körperschaftsteuererklärung. Steuern: Dokumente und Anforderungen

Standardsatz von Dokumenten und Anforderungen für die Einreichung einer Körperschaftsteuererklärung in den VAE

Dokumente und Anforderungen für die Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung. Steuer

Körperschaftssteuernummer

erforderlich

Primäre Buchhaltungsdokumentation

erforderlich

Verträge mit Gegenparteien und andere Dokumente

optional

Vertrag mit unserem Unternehmen

erforderlich
# Dokumente und Anforderungen für die Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung. Steuer Anforderungen
1) Körperschaftssteuernummer erforderlich
2) Primäre Buchhaltungsdokumentation erforderlich
3) Verträge mit Gegenparteien und andere Dokumente optional
4) Vertrag mit unserem Unternehmen erforderlich
Atton Group: Vereinigte Arabische Emirate Über 20 Jahre Erfahrung.
Unser Weg zur Führung:
2001

Firmengründung in Österreich - Beginn der Aktivität

Gründung eines Beratungsunternehmens in Österreich, Wien. Tätigkeitsbereich: Umfassende Betreuung von Firmen- und Privatkunden.

2011

Firmengründung in Dubai, VAE – zur Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

Registrierung und Geschäftsaufnahme eines Unternehmens in Dubai, VAE, das Unternehmensdienstleistungen anbietet.

2013

Verlagerung der Haupttätigkeit nach Dubai – Umzug in die VAE

Die Verlagerung unserer Geschäftstätigkeit ist nun vollständig abgeschlossen – sie findet ausschließlich in den VAE statt. Neben der Firmenregistrierung, der Beantragung von Visa und der Eröffnung von Bankkonten in den VAE bieten wir nun auch Dienstleistungen zur Umstrukturierung von Unternehmen und zur Projektunterstützung an.

2016

Eröffnung des Atton Institute - Firmenschulungen in Dubai

Start eines neuen Bildungsprojekts in den Emiraten. Alle erforderlichen behördlichen Lizenzen und Genehmigungen wurden erworben. Wir haben bereits damit begonnen, Spezialkurse für Unternehmen und Regierungsbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate und der umliegenden Länder durchzuführen.

2019

Atton Institute – Hinzufügen von Online-Kursen

Änderungen der Lehrmethoden durch die Einführung von Live-Online-Kursen. Erweiterung des Kursangebots.

2020

Restrukturierung des Beratungsbereichs

Restrukturierung und Optimierung der Kerngeschäftsprozesse. Hinzufügen einer Abteilung mit Remote-Arbeitsmodus zur Struktur eines Beratungsunternehmens.

2022

Eröffnung der Abteilung für Buchhaltungsdienste

Die Zahl unserer Mandanten und Mitarbeiter ist gestiegen, was auf die Umstrukturierung des Unternehmens und die Optimierung der Prozesse zurückzuführen ist. Die Eröffnung einer Abteilung für umfassende Buchhaltungsunterstützung für Unternehmen in den VAE steht bevor.

2023

Eröffnung eines zweiten Büros in Dubai, VAE - wir wachsen weiter

Wir entwickeln uns ständig weiter – sowohl im Bereich der Beratung und Buchhaltungsunterstützung als auch im Bereich der Bildungsdienstleistungen. Wir wachsen und entwickeln uns stetig weiter.

Atton Accounting & Consulting Logo Gold

Atton Accounting & Consulting bietet einen Service zur Einreichung von Körperschaftsteuererklärungen an. Steuer. Wir bieten Ihnen die notwendige Hilfe und Unterstützung bei der fristgerechten Erstellung und Abgabe Ihrer Erklärungen.

Wir bieten eine umfassende Palette an Dienstleistungen, darunter:

  • Erhalt von Eingabedaten von Ihnen für die Buchhaltung;
  • Erstellung eines individuellen Detailangebots;
  • Unterzeichnung des Vertrags und Beginn der Arbeit unseres Teams;
  • Buchhaltung und Abgabe von Steuererklärungen.
Unsere Kunden sind Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern und Branchen:
IT-Branche
Logistik
Kleine und mittelständische Unternehmen
Handel und E-Commerce
Unternehmenszweige
Beratung und Dienstleistungen
Große Unternehmen
Holdinggesellschaften

Erstellung und Einreichung von Einkommensteuererklärungen in den VAE.

Bei der Einreichung von Körperschaftsteuererklärungen (CTR) in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) verlangt die Bundessteuerbehörde die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bezüglich der Erstellung und Aufbewahrung sämtlicher Finanzdokumente, der Buchhaltung, der Erstellung von Finanz- und Managementberichten sowie der Überwachung von Fristen und Terminen für die Einreichung von Informationen bei der Steuerbehörde der VAE.

Festlandunternehmen und in Freihandelszonen registrierte Organisationen, die in allen Emiraten der VAE tätig sind, müssen Jahresabschlüsse nicht nur für interne Buchhaltungszwecke, sondern auch zur Berechnung ihres zu versteuernden Einkommens erstellen und aufbewahren. Alle Dokumente und Aufzeichnungen, die die in Ihrer Körperschaftsteuererklärung oder in anderen bei der Steuerbehörde eingereichten Dokumenten enthaltenen Informationen belegen, müssen von Ihnen aufbewahrt werden.

Alle steuerbefreiten Personen müssen dafür sorgen, dass sie alle Unterlagen, die ihren Steuerbefreiungsstatus belegen, aufbewahren. Alle Aufzeichnungen und Dokumente müssen sieben Jahre nach dem Ende des jeweiligen Steuerzeitraums aufbewahrt werden.

Für einen Steuerzeitraum (Berichtszeitraum) muss nur eine Körperschaftsteuererklärung eingereicht werden, und zwar von allen Unternehmen in den VAE, einschließlich derjenigen, die in den Freihandelszonen (FEZs) der VAE eröffnet wurden. Die Steuererklärung muss innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Steuerzeitraums eingereicht werden. Und zwar beim Federal Tax Service der VAE. Unser Unternehmen Atton Accounting & Beratung bietet in den VAE einen Service an, der die Rückerstattung und Erstattung der Körperschaftssteuer beinhaltet.

Woher weiß ich, welcher Zeitraum der Berichtszeitraum ist? Wenn Ihr Steuerzeitraum dem Geschäftsjahr und dem Kalenderjahr entspricht, dann ist der erste Berichtszeitraum für die Einkommensteuer für ein vor dem 1. Juni 2023 in den VAE gegründetes Unternehmen der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und das Berichtsdatum ist der 31. Dezember 2023.

Für nach dem 1. Juni 2023 gegründete Organisationen entspricht der erste Steuer- bzw. Berichtszeitraum dem ersten Geschäftsjahr, d. h. dem Zeitraum ab dem Datum der Unternehmensgründung.

Einem Unternehmen, das in seiner Satzung ein Geschäftsjahr mit 12 Monaten angibt, das also vom Kalenderjahr abweicht, entspricht der Steuerzeitraum eben diesem Zeitraum.

Die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärungen bei der Steuerbehörde der VAE liegt innerhalb von neun Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums (Steuerzeitraums) des Unternehmens für die Körperschaftsteuer. Beendet ein Unternehmen sein Steuerjahr beispielsweise am 31. Dezember 2024, muss es innerhalb der nächsten neun Monate, also bis Ende September 2025, eine Körperschaftsteuererklärung einreichen.

Als Bemessungsgrundlage für die Steuer wird der buchhalterische Nettogewinn des Unternehmens herangezogen. Dieser wird in seinem gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellten Jahresabschluss ausgewiesen.

  • Nicht realisierte Gewinne/Verluste;
  • Nicht steuerpflichtiges Einkommen wie Dividenden und Kapitalgewinne;
  • Gruppeninterne Übertragungen;
  • Abzüge werden für Körperschaftssteuerzwecke nicht akzeptiert;
  • Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften;
  • Anreize oder Steuererleichterungen.

Bestimmte Arten von Einkünften werden außerdem von der Steuergesetzgebung der VAE von der Körperschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass ansässige Organisationen und Unternehmer auf diese Einkünfte keine Körperschaftssteuer zahlen und keine Ausgaben geltend machen können. Gleichzeitig unterliegt das Unternehmen weiterhin der Körperschaftssteuer auf sein zu versteuerndes Einkommen.

Beispielsweise sind Dividenden und Kapitalgewinne aus dem Besitz von Aktien im In- und Ausland in den Emiraten von der Körperschaftssteuer befreit. 

Das Unternehmen kann einen Teil der Ausgaben bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abziehen. Alle legitimen Betriebsausgaben, die ausschließlich der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte dienen, sind abzugsfähig. Ausgaben mit doppeltem Zweck, wie Ausgaben, die sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke anfallen, müssen zugeordnet werden, wobei der entsprechende Teil der Ausgaben als abzugsfähig gilt, wenn sie vollständig und ausschließlich für geschäftliche Zwecke anfallen.

Die Frist für die Zahlung der Körperschaftssteuer gemäß dem Recht der VAE fällt mit dem Datum der Einreichung der Steuererklärung bei der Steuerbehörde der Emirate zusammen.

Die Einreichung von Einkommensteuererklärungen an die Steuerbehörde der VAE wird voraussichtlich über das elektronische Steuersystem Emaratax erfolgen. Dieses wurde entwickelt, um Unternehmen und anderen Unternehmern die Durchführung von Steuertransaktionen in allen Emiraten der VAE und darüber hinaus (aus der Ferne/ohne persönliche Anwesenheit) zu erleichtern. Basierend auf Erfahrungen mit der Mehrwertsteuer ist dies zu erwarten. Das Finanzministerium der VAE bereitet derzeit Klarstellungen vor. Dabei geht es um Fragen wie die Abgabe von Körperschaftsteuererklärungen. Außerdem geht es um deren Übermittlung an die Bundessteuerbehörde der VAE zur Prüfung. Unsere Website wird regelmäßig aktualisiert und unser Expertenteam verfolgt aktiv die Neuigkeiten.

Alle Erklärungen, Registrierungs- und Abmeldeanträge müssen bei den Steuerbehörden elektronisch eingereicht werden. Dies ist nach heutigem Verständnis und basierend auf Veröffentlichungen des Federal Tax Service der VAE erforderlich. Die Steuerbehörde der VAE verlangt keine Originalbelege. Das vereinfacht den Prozess der Unternehmensregistrierung, die Erstellung von Erklärungen und anderen damit verbundenen Dokumenten und Daten erheblich. Außerdem ist keine persönliche Anwesenheit bei der Einreichung von Berichten erforderlich.

Möchten Sie mehr über die Abgabe von Körperschaftsteuererklärungen in den VAE erfahren?

Füllen Sie einfach kurz das Formular aus und skizzieren Sie darin Ihr Anliegen. Danach melden sich unsere Manager bei Ihnen und beraten Sie professionell zu Ihrem Anliegen.

Um in den VAE eine Körperschaftsteuererklärung einzureichen, muss ein Unternehmen:

  • Registrieren Sie sich bei der Steuerbehörde der VAE und erhalten Sie eine spezielle Steuerregistrierungsnummer.
  • Führen Sie ordnungsgemäße Aufzeichnungen aller Finanztransaktionen und steuerrelevanten Dokumente gemäß den Steuergesetzen der VAE.
  • Berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen und erstellen Sie eine Steuererklärung auf Grundlage von Buchhaltungsdaten. Passen Sie das Einkommen gemäß den Steuergesetzen der VAE um die Höhe der Steuerabzüge und -vorteile an.
  • Reichen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei der Steuerbehörde der VAE ein.
  • Zahlen Sie die Körperschaftssteuer gemäß der eingereichten Steuererklärung fristgerecht.
  • Stellen Sie im Falle einer zusätzlichen Steuerprüfung der Erklärung durch die Bundessteuerbehörde der VAE die angeforderten Dokumente und Informationen bereit.

Für Unternehmen, die der Körperschaftsteuer in den VAE unterliegen, ist eine Prüfung der Jahresabschlüsse aus Sicht der Steuerbehörde der VAE nicht verpflichtend. Es gibt jedoch viele Gründe, warum eine Prüfung durchgeführt werden muss. 

Erstens – im Falle einer Steuerprüfung ist eine Betriebsprüfung erforderlich. 

Zweitens – viele Freihandelszonen verlangen die Vorlage eines Prüfberichts. 

Drittens – da Jahresabschlüsse unmittelbar zur Abgabe einer Erklärung erforderlich sind (die Erklärung wird auf ihrer Grundlage erstellt), stellt die Durchführung einer Prüfung auf Grundlage der ausgefüllten Abschlüsse eine zusätzliche Kontrolle der Richtigkeit der Abschlüsse dar und bietet die Möglichkeit, die Prüfung Dritten zu verschiedenen Zwecken zur Verfügung zu stellen.

Wir helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen, alle notwendigen Anforderungen der Steuergesetzgebung der VAE in Bezug auf die Körperschaftssteuer zu erfüllen und bieten außerdem:

  • Verfolgung der Fristen und Bedingungen für die Einreichung von Steuererklärungen im Rahmen des NNP;
  • Erstellung und Genehmigung ordnungsgemäß erstellter Finanzdokumente;
  • Unterstützung bei der Optimierung der Steuerbelastung des Unternehmens und der Bewertung steuerlicher Risiken;
  • korrekte und angemessene Berechnung des zu versteuernden Gewinns (Verlustes);
  • rechtzeitige Interaktion mit der Steuerbehörde der VAE zu allen auftretenden Fragen;
  • Unterstützung bei der Zahlung der Einkommensteuer;
  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in allen Aspekten der Körperschaftssteuer in den VAE;
  • tägliche Kommunikation und schnelles Feedback.

Die Steuergesetze der VAE gelten für alle Emirate – unabhängig davon, in welchem Emirat Ihr Unternehmen registriert ist: Dubai, Abu Dhabi, Sharjah, Ra’s al-Chaima, Ajman, Fujairah oder Umm al-Quwain. Die Interaktion mit der Steuerbehörde erfolgt über ein einheitliches Steuerportal, das vom Finanzministerium der VAE entwickelt wurde.

Nachfolgend beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Einreichen und Bezahlen von Körperschaftsteuererklärungen in den VAE.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Die häufigsten Fragen unserer Website-Besucher

Einreichen von Steuererklärungen

Abgabe einer Erklärung

Ab AED 3.673,- pro Jahr Ab USD 1.000,- pro Jahr

Für Unternehmen mit einem Umsatz von über AED 200.000.000 ist eine Verrechnungspreisdokumentation (Masterdatei + lokale Datei) obligatorisch.

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1 Abgabe einer Erklärung Ab AED 3.673,- pro Jahr Ab USD 1.000,- pro Jahr
2 Für Unternehmen mit einem Umsatz von über AED 200.000.000 ist eine Verrechnungspreisdokumentation (Masterdatei + lokale Datei) obligatorisch. Preis in AED – auf Anfrage Preis in USD - auf Anfrage
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Heute: 2026-10-29

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