Artikel (41)
Wert der Versorgung Briefmarken
Der Wert der Versorgung für Briefmarken, diedem Benutzer erlauben, Postdienste imZustand zu verwenden, ist Menge gezeigt auf dem Stempel.
Artikel (42)
Vorübergehende Übertragung von Waren
Wenn Waren vorübergehend vom Binnenmarktin eine gekennzeichnete Zone oder in eineAußenseite der Zustand übertragen werden für den Abschluss der Herstellung oder derReparatur, um sie in den Zustand zu reimportieren, der Wert der Versorgung wenn Sie reimportiert werden, seien Sie derWert der übertragenen Dienstleistungen.
Kapitel fünf
Gewinnspanne
Artikel (43)
Aufladungssteuer basiert auf Gewinnspanne
- Der Registrant, in jedem möglichem Steuer-Zeitraum, die Steuer berechnen und auflädtmöglicherweise, die auf der erworbenenGewinnspanne basiert auf den steuerpflichtigen Versorgungen, wie in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert und nicht basiert auf dem Wert dieser Versorgungen und meldetdie Berechtigung von den selben.
- Die Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert die für getroffen zu werden Bedingungen,Anwendung der Bestimmungen diesesArtikels.
Titel sechs
Nullraten und Befreiungen
Kapitel eins
Nullrate
Artikel (44)
Versorgung und Import steuerpflichtig mitnullrate
Die Bereitstellung und der Import von denWaren und von Dienstleistungen, die indiesem Kapitel gemacht wird von einemSteuerpflichtig werden es tun spezifiziertwerden seien Sie eine steuerpflichtige Versorgungabhängig von der nullrate.
Artikel (45)
Warenlieferung und Dienstleistungen, dieabhängig von nullrate ist
Die nullrate trifft auf die folgenden Waren unddie Dienstleistungen zu:
- Ein direktes auf indirektem Export zurAußenseite, welche die Implementierungangibt, wie in der Exekutive A spezifiziert direkter oder indirekter Export zur Außenseite,welche die Implementierung angibt, wie in derExekutive spezifiziert Regelung dieses Verordnung-Gesetzes.
- Internationaler Transport von Passagierenund von Waren, der durch beginnt oderbeendet im Zustand oder überschreitet sein Gebiet, auch einschließend hält in Verbindung stehendes mit solchem Transportinstand.
- Fluggasttransport im Zustand, wenn es als einen „internationalen Wagen“ gemäß Artikelgilt (1) des Warschauer Abkommens für dieVereinheitlichung von bestimmten Regeln in Bezug auf International Wagen auf dem Luftweg 1929.
- Versorgung des Luft-, See- undLandtransportmittels für den Transport vonPassagieren und von Waren wie spezifiziert in den Exekutivregelungen diesesVerordnung-Gesetzes.
- Warenlieferung und Dienstleistungen bezogsich auf der Versorgung des Transportmittels,das in der Klausel erwähnt wurde (4) dieses Artikels und dem für die Operation,die Reparatur, die Wartung oder dieUmwandlung von bestimmt sind dieses Transportmittel.
- Versorgung Flugzeuge oder Schiffegekennzeichnet für Rettung und Unterstützungauf dem Luftweg oder Meer.
- Warenlieferung und Dienstleistungen bezogsich auf der Übertragung von Waren oder vonPassagieren an Bord des Landes, Luft oder Seetransportmittel gemäß Klauseln (2) und (3)von diesem Artikel, gekennzeichnet fürVerbrauch an Bord; oder alles dazu verbraucht durchirgendein Transportmittel, irgendwelcheInstallationen oder Zusatz oder irgendein anderer Gebrauch während desTransportes.
- Die Versorgung oder der Import vonInvestitionsedelmetallen. Die Exekutivregelungvon diesem DecreeLaw spezifiziert dieEdelmetalle und die Standards, die basierenauf, welchem sie als seiend klassifiziertwerden zu den Investitionszwecken.
- Die erste Versorgung von Wohngebäudeninnerhalb (3) der Jahre seiner Fertigstellung,entweder durch Verkauf oder mieten Sie ganz oder teilweise, entsprechendden Kontrollen, die in der Exekutivregelungvon diesem spezifiziert werden Verordnung-Gesetz.
- Die erste Versorgung von Gebäudenentwarf speziell, durch Nächstenliebe durchVerkauf oder Miete benutzt zu werden entsprechend den Kontrollen spezifiziert in derExekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes.
- Die erste Versorgung von Gebäudenwandelte von Nichtwohn in durchgehendenWohnverkauf oder Miete um entsprechend den Bedingungen spezifiziert in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes.
- Die Versorgung des Rohöls und desErdgases.
- Die Versorgung von pädagogischenDienstleistungen und von in Verbindung stehenden Waren und Services fürKindertagesstätten, Vorschule, Volksschulbildung und höhereBildungseinrichtung besessen oder durchBundes- oder lokales finanziert Regierung, wie in der Exekutivregelung diesesVerordnung-Gesetzes spezifiziert.
- Die Versorgung von vorbeugenden undgrundlegenden GesundheitswesenDienstleistungen und von in Verbindung stehender Waren- undDienstleistungsübereinstimmung zu, was in der Exekutivregelung diesesVerordnung-Gesetzes spezifiziert wird.
Kapitel zwei Befreiungen
Artikel (46)
Versorgung ausgenommen von der Steuer
Die folgenden Versorgungen sind von derSteuer ausgenommen:
- Finanzdienstleistungen, die in derExekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzesspezifiziert werden.
- Versorgung Wohngebäude durch Verkaufoder Miete, anders als die, die null-bewerteteÜbereinstimmung ist zu den Klauseln (9) und (11) vom Artikel (45)dieses Verordnung-Gesetzes.
- Versorgung bloßes Land.
- Versorgung lokale Personenbeförderung.
Die Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert die Bedingungen und die Kontrollen für die Befreiung der Versorgungen, die in den vorhergehenden Klauseln dieses Artikels erwähnt werden.
Kapitel drei
Einzelne und Mischversorgungen
Artikel (47)
Versorgung von mehr als einer Komponente
Die Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert die Kontrollen, um die Besteuerung jeder möglicher Versorgung zu bestimmen, die aus mehr als einer Komponente für einen einheitlichen Preis besteht, in dem jede Komponente abhängig von einer anderen Besteuerung ist.
Kapitel vier
Sachzwänge, Steuer zu erklären
Artikel (48)
Gebührenmitteilung
- Wenn der Steuerpflichtig beteiligte Warenoder beteiligte Dienstleistungen zum Zwecksein importiert Geschäft, dann wird er als Herstellung einersteuerpflichtigen Versorgung zu behandelt,und ist verantwortlich für alle anwendbaren Steuerschulden und dasErklären der passenden Steuer in Bezug aufdiese Versorgungen.
- Als Ausnahme Klausel (1) dieses Artikels,falls das endgültige Bestimmungsort derWaren wenn den Zustand einzutragen ist ein andererImplementierungszustand, der Steuerpflichtigzahlt die passende Steuer an Import von Concerned Waren gemäß demMechanismus spezifiziert durch dieExekutivregelung von dieses Verordnung-Gesetz.
- Wenn ein Registrant einem anderenRegistrant von irgendwie grobem oderverfeinert eine steuerpflichtige Versorgung imZustand macht ölen Sie, unverarbeitetes oder verarbeitetesErdgas oder alle mögliche Kohlenwasserstoffeund die Empfänger dieser Waren beabsichtigt entweder zu wiederverkaufen diegekauften Waren als Rohprodukt oderraffiniertes Öl, unverarbeitet oder verarbeitet Erdgas oder alle mögliche Kohlenwasserstoffeoder benutzen diese Waren, um irgendeineEnergieform zu produzieren oder zu verteilen, die folgenden Regeln treffen zu:
- der Registrant, der die Versorgung macht,lädt Steuer nicht auf dem Wert der Versorgungvon auf Der Registrant, der die Versorgung macht, lädtSteuer nicht auf dem Wert der Versorgung vonauf Waren bezogen in diesem Paragraphen.
- Die Empfänger der Waren berechnet dieSteuer auf dem Wert der gelieferten Waren dazu und seien Sie für alle anwendbarenSteuerschulden und für die Berechnungverantwortlich Passende Steuer in Bezug auf soVersorgungen.
- Die Bestimmungen von Klausel (3) diesesArtikels treffen nicht in irgendwelchen derfolgenden Situationen zu:
- Wo, vor dem Datum der Versorgung, dieEmpfänger von Waren nicht geschrieben zur Verfügung gestellt hat Bestätigung zum Lieferanten, dass seinErwerb der Waren für Weiterverkauf ist.
- Wo, vor dem Datum der Versorgung, dieEmpfänger von Waren nicht geschrieben zur Verfügung gestellt hat Bestätigung zum Lieferanten, dass er einRegistrant und der Lieferant ist, hat nicht dieSteuer überprüft Ausrichtung der Empfängers von Waren durchDurchschnitte genehmigte durch dieBerechtigung.
- Mit wo die steuerpflichtige Versorgungabhängig von Steuer mit der Rate von 0%übereinstimmen würde Klausel (1) des Artikels (45) diesesVerordnung-Gesetzes.
- Wo die steuerpflichtige Versorgung eineWarenlieferung oder Dienstleistungen anders als die Waren umfasst bezogen in Klausel (3) dieses Artikels.
- Wo eine Empfänger von Waren irgendeinesRohproduktes oder weiter entwickelten Öl-,unverarbeiteten oder verarbeitetenErdgasesoder alle mögliche Kohlenwasserstoffe bestätigt imSchreiben zum Lieferanten, dass er einRegistrant zum Zweck ist Klausel (3) dieses Artikels anwendend, solldas folgende appl:
- Der Lieferant ist nicht für die Berechnungder Steuer in Bezug auf die Versorgung es sei denn, dass er verantwortlich war bewusst, oder angenommen, bewusst zu sein, war der die Empfänger kein Registrantam Datum von Versorgung.
- Die Empfänger ist für die Berechnung jederpassenden Steuer in Bezug auf dieVersorgung verantwortlich.
- Wenn der Lieferant, der in Paragraphen (a)von Klausel (5) dieses Artikels erwähnt wird,beachten soll dass die Empfänger von Waren wurde nicht amDatum der Versorgung, des Lieferanten undder Empfängers von registriert Waren sind für alle passende Steuer undrelevanten Strafen in Bezug auf gemeinsamund streng verantwortlich Versorgung.
- Die Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert:
- Bedingungen und Fälle, wo derMechanismus in Klausel (1) dieses Artikelszutrifft.
- Zusätzliche Verpflichtungen bezogen sichauf Aufzeichnungen für die Steuer, dieentsprechend berechnet wurde Mechanismus in Klausel (1) dieses Artikels.
Artikel (49)
Import von beteiligten Waren
Eine Person, die nicht für Steuer registriertwird, zahlt passende Steuer auf Import vonConcerned Waren von außerhalb Implementierung Zustände am Tag desImportes gemäß dem Zahlungsmechanismusspezifiziert von der Exekutive Regelung dieses Verordnung-Gesetzes.
Kapitel fünf
Gekennzeichnete Zonen
Artikel (50)
Gekennzeichnete Zone „Kennzeichnete die Zone“, die diese ist, trifftdie Bedingungen, die in der Exekutivregelungdieses Verordnung-Gesetzes spezifiziertwurden wird als behandelt, seiend außerhalb desZustandes.
Artikel (51)
Übertragung von Waren in gekennzeichnetenZonen
- Waren werden von einer übertragenmöglicherweise, die Zone auf eine anderegekennzeichnete Zone ohne irgendeine Steuergekennzeichnet wird Werden passend.
- Die Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert die Verfahren und dieBedingungen für Übertragung von Waren und auf von einergekennzeichneten Zone sowie von derMethode des Haltens, speichernd und solche Waren darin verarbeiten.
Artikel (52)
Ausnahmen für gekennzeichnete Zone
Als Ausnahme des Artikels (50) diesesVerordnung-Gesetzes, wird es tun dieExekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifizieren Sie die Bedingungen, unterdenen das Geschäft, das innerhalb dergekennzeichneten Zonen geleitet wird,betrachtet wird wie, leitend in den Zustand.
Titel sieben
Berechnung der passenden Steuer
Kapitel eins
Passende Steuer während eines Steuer-Zeitraums
Artikel (53)
Die zahlbare Steuer während jedes möglichenSteuer-Zeitraums wird als seiend gleich derzahlbaren Gesamtleistung Steuer berechnet gemäß diesem Verordnung-Gesetz und das imweniger Steuer-Zeitraum die wieder gutzumachende totalsteuer vorbei getan worden ist besagter Steuerpflichtig über den gleichenSteuer-Zeitraum.
Artikel (54)
Wieder gutzumachende Vor-Steuer
- Die Vor-Steuer, die durch einenSteuerpflichtig während jedes möglichenSteuer-Zeitraums wieder gutzumachend ist, istdie Summe der Vor-Steuer gezahlt für Waren und Dienstleistungen, die fürdie Herstellung irgendwelche vom folgendenverwendet werden verwendet oder sollenwerden:
- Steuerpflichtige Versorgungen.
- Versorgungen, die außerhalb des Zustandesgemacht werden, der steuerpflichtigeVersorgungen gewesen sein würde, hatten sie gemacht im Zustand.
- Versorgungen spezifiziert in derExekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes, die draußen gemacht werden der Zustand, der als ausgenommenesbehandelt worden sein würde, waren sieinnerhalb des Zustandes gemacht worden.
- Wo Waren von einem Steuerpflichtig durcheinen anderen Implementierungszustand undimportiert werden beabsichtigtes endgültiges Bestimmungsortjener Waren war der Zustand zu der Zeit desImportes, dann das steuerpflichtige Person wird erlaubt, die Steuer zu behandeln,die in Bezug auf Import von Waren in dieImplementierung gezahlt wird Zustand, wie wieder gutzumachende Steuerabhängig von Bedingungen dieExekutivregelung von diesem DecreeLawspezifizierte.
- Wo Waren von einem Steuerpflichtig ineinem anderen Implementierungszustanderworben wurden und dann bewegt in den Zustand wird der Steuerpflichtig erlaubt,die Steuer zu behandeln, die herein in Bezug auf die Waren gezahlt wird der Implementierungszustand als wieder gutzumachende Steuer abhängig von denBedingungen spezifiziert in der Exekutive Regelung dieses Verordnung-Gesetzes.
- Ein Steuerpflichtig wird erlaubt, keine Vor-Steuer in Bezug auf die Steuer wieder herzustellen, die herein gezahlt wird Übereinstimmung mit Klausel (2) des Artikels(48) dieses Verordnung-Gesetzes.
- Die Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert die Fälle, in denen Vor-Steuer ist ausgeschlossen worden von wieder hergestellt werden.
Artikel (55)
Wiederaufnahme der wieder gutzumachendenVor-Steuer im Steuer-Zeitraum
- In Erwägung die Bestimmungen des Artikels(56) dieses Verordnung-Gesetzes ziehen, derwieder gutzumachende Input Steuer wird durch die Steuererklärung in Bezug auf den ersten Steuer-Zeitraumabgezogen möglicherweise, in dem dasfolgende Bedingungen sind erfüllt worden:
- Der Steuerpflichtig empfängt und hält dieSteuer-Rechnung gemäß der Bestimmungenvon diesem Verordnung-Gesetz, vorausgesetzt, dass dieSteuer-Rechnung die Details der Versorgungumfasst, die auf bezogen wird solche Vor-Steuer oder führt jedes möglichesandere Dokument gemäß Klausel (3) desArtikels (65) von diesem Verordnung-Gesetz in Bezug auf dieVersorgung oder den Import, auf denen Vor-Steuer zahlend war.
- Der Steuerpflichtig zahlt die Erwägung fürdie Versorgung oder irgendein Teil davon, wiespezifiziert in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes.
- Wenn der Steuerpflichtig, der erlaubt wird,die Vor-Steuer wieder herzustellen, während indem so tun nicht kann des Steuer-Zeitraums die Bedingungen, die in Klausel (1) diesesArtikels angegeben werden, sind erfüllt worden, er schließen möglicherweise mit ein Wieder gutzumachende Steuer in derSteuererklärung während des folgendenSteuer-Zeitraums.
Artikel (56)
Vor-Steuer zahlte vor Steuer-Ausrichtung
- Ein Registrant stellt möglicherweise diewieder gutzumachende Steuer wieder her, dievor Steuer-Ausrichtung auf derSteuererklärung zugezogen wird gesandt für die erste Steuer-Folgezeit-Steuer-Ausrichtung, die für irgendwelche von gezahlt worden ist Folgen:
- Warenlieferung und Dienstleistungenmachte ihm vor dem Datum der Steuer-Ausrichtung.
- Import von Waren durch ihn vor dem Datumder Steuer-Ausrichtung. Vorausgesetzt, dass diese Waren undDienstleistungen benutzt wurden, umVersorgungen zu machen, die das Recht zurVor-Steuer geben Wiederaufnahme nach Steuer-Ausrichtung.
- 2. Als Ausnahme der Bestimmungen vonKlausel (1) dieses Artikels, wird Vor-Steuermöglicherweise nicht herein wiederhergestellt irgendwelche der folgenden Fälle:
- Der Eingang von Waren und vonDienstleistungen zu den Zwecken anders alsdie Herstellung von steuerpflichtigenVersorgungen.
- Vor-Steuer bezog sich auf dem Teil derKapitalvermögen, die vor dem Datum derSteuer herabsetzten Ausrichtung.
- Wenn die Dienstleistungen mehr als fünfJahre vor dem Datum der Steuer-Ausrichtungempfangen wurden.
- Wo eine Person die Waren auf einen anderen Implementierungszustand vor derSteuer verschoben hat
Ausrichtung im Zustand.
Artikel (57)
Wiederaufnahme der Steuer durchRegierungs-Wesen und Nächstenliebe
Eine Kabinett-Entscheidung wird auf Empfehlung des Ministers herausgegeben, der die Regierungs-Wesen bestimmt und die Nächstenliebe, die betitelt wurde, umden Gesamtbetrag von Vor-Steuereinzutreiben, zahlte durch sie, außer:- Steuer ausgeschlossen von derWiederaufnahme, wie in der Exekutivregelungdieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert.
- Besteuern Sie zahlendes für die Waren undDienstleistungen, die verwendet werden, umausgenommene Versorgungen durchzuführen.
Kapitel zwei
Zuteilung und Anpassung der Vor-Steuer
Artikel (58)
Berechnung die Vor-Steuer, diemöglicherweise wiederhergestellt wird
Die Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert die Methode, in der dieVor-Steuer, die kann seien wird berechnet wiederhergestellt Sie,wenn Vor-Steuer für Waren oderDienstleistungen während eines spezifischenSteuer-Zeitraums zahlend ist zu machen Versorgungen, die Wiederaufnahme unterArtikel (54) und anderen erlauben, die nichtWiederaufnahme erlauben oder für Tätigkeiten geleitet, das nicht im Verlauf des Tätigens desGeschäfts sind.Artikel (59)
Zustände und Mechanismus der Input-Steueranpassung
Die Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert die Bedingungen undden Mechanismus für die Justage Vor-Steuer in den folgenden Fällen:
- Wenn der Steuerpflichtig die Vor-Steuer,entweder völlig oder teilweise zuschreibt,steuerpflichtige Versorgungen machen, aber geändert dem Gebrauch oder dembeabsichtigten Gebrauch, von jenen Warenoder Dienstleistungen vor der Herstellung dassteuerpflichtige Versorgungen.
- Wenn der Steuerpflichtig die Vor-Steuer,entweder völlig oder teilweise zuschreibt,ausgenommene Versorgungen machen, oder für Tätigkeiten, die nicht innerhalb derFührung des Geschäfts fallen, aber änderteden Gebrauch oder, die beabsichtigt wurden Gebrauch von den jenen Waren oder denDienstleistungen bezog sich auf der Vor-Steuer vor der Herstellung vonausgenommenen Versorgungen.
Kapitel drei
Kapitalvermögen-Entwurf
Artikel (60)
Kapitalvermögen-Entwurf
- Wenn ein Kapitalvermögen von einemSteuerpflichtig geliefert oder importiert wird,setzen die letzteren den Zeitraum von fest Gebrauch solchen Anlagegutes und nimmt dienotwendigen Anpassungen zur Vor-Steuer vor,die gemäß dem Kapital gezahlt wird Anlagegut-Entwurf.
- Ein Steuerpflichtig hält die Aufzeichnungenbezogen auf Kapitalvermögen für mindestenszehn Jahre.
- Die Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert das folgende:
- Kapitalvermögen abhängig von denBestimmungen dieses Verordnung-Gesetzesund ihrer geschätzten Nutzungszeit.
- Die Methode der Justage vonKapitalvermögen und von Zeiträumen, für dieAnpassungen sein sollten gemacht.
- Fälle, wo der Zeitraum für Registrierung vonKapitalvermögenaufzeichnungen ausgedehntist.
Kapitel vier
Anpassung der Steuer nach dem Versorgungs-Datum
Artikel (61)
Fälle und Bedingungen für Ertrag-Steueranpassungen
- Ein Registrant justiert Ertrag-Steuer nachVersorgung in irgendwelchen der folgendenFälle:
- Wenn die Versorgung annulliert wurde.
- Wenn die Besteuerung der Versorgungwegen einer Änderung in Form der Versorgunggeändert hat.
- Wenn die vorher abgemachte Anzahlung fürdie Versorgung aus irgendeinem Grundgeändert wurde.
- Wenn die Empfänger von Waren oder derLeistungsempfänger sie zum Registrant hereinvoll zurückbrachten oder im Teil und in der Erwägung wurdevollständig oder in Fach zurückgegangen.
- Wenn die Steuer im Fehler aufgeladenwurde.
- Paragraph (e) von Klausel (1) diesesArtikels wendet nicht an, wo der Ort derVersorgung vorbei behandelt wurde der Lieferant am Datum der Versorgung als,seiend abhängig von Klausel (1) von Artikel(27), aber, infolge eine Beförderung der Waren, fiel es aus, dasses als Versorgung unter Paragraphenbehandelt worden sein sollte (b) (1) von Klausel (3) von den selben.
- Um den Ertrag zu justieren besteuern Sieirgendwelche der folgenden Bedingungen wirdgetroffen:
- Wenn die Ertrag-Steuermenge auf derVersorgung auflud, die in der Steuer-Rechnung angegeben wurde, zusammenpaßtnicht die Steuer, die auf der Versorgung infolgeirgendwelcher der Ereignisse wirklichaufgeladen werden sollte erwähnt in Klausel (1) dieses Artikels.
- Wenn der Registrant eine Steuererklärungwährend des Steuer-Zeitraums sendet,während dessen die Versorgung auftrat und eine Menge wurde falsch als seiend dieMenge der Ertrag-Steuerschuld für diesesberechnet Versorgung als Ergebnis irgendwelcher derEreignisse erwähnt in Klausel (1) diesesArtikels.
Services und Zusätzliche Information
Kostenlose Information erhalten
Senden Sie Ihre Anfrage und bekommen Sie eine kostenlos Beratung von einem unseren internationalen Berater