Bundesverordnung-gesetzesnr. (8) 2017
auf Mehrwertsteuer
Wir, Khalifa-bin Zayed Al Nahyan, Präsident Vereinigte Arabische Emirates,
die Konstitution wiederholend,
- Bundesgesetzesnr. (1) 1972 auf den Kompetenzen der Ministerien und der Energien der Minister und seiner Änderungen;
- Bundesgesetzesnr. (11) 1981 auf der Auferlegung einer Bundesgewohnheits-Steuer auf Importen des Tabaks und seiner Ableitungen und seine Änderungen;
- Bundesgesetzesnr. (26) 1981 betreffend das kommerzielle Seerecht und seine Änderungen;
- Bundesgesetzesnr. (5) 1985 das Zivilgeschäfts-Gesetz verkündend und seine Änderungen;
- Bundesgesetzesnr. (3) 1987 das Strafgesetz verkündend und seine Änderungen;
- Bundesgesetzesnr. (10) 1992 das Beweisrecht in den Zivil- und Handelsgeschäften verkündend und seine Änderungen;
- Bundesgesetzesnr. (11) 1992 das Gesetz auf Zivilprozessrechten verkündend und seine Änderungen;
- Bundesgesetzesnr. (18) 1993 das Handelsgeschäft-Gesetz verkündend und seine Änderungen;
- Bundesgesetzesnr. (8) 2004 auf Finanzfreizonen;
- Bundesgesetzesnr. (1) 2006 auf elektronischem Geschäftsverkehr und Geschäften;
- Bundesgesetzesnr. (2) 2008 in Bezug auf die nationalen Gesellschaften und die Vereinigungen von Fürsorge;
- Bundesgesetzesnr. (1) 2011 auf den öffentlichen Einnahmen des Staats;
- Bundesgesetzesnr. (8) 2011 auf der Reorganisation der Staats-Rechnungsprüfungs-Institution;
- Bundesverordnung-gesetzesnr. (8) 2011 auf den Regeln der Vorbereitung des allgemeinen Budgets und der Schlussrechnungen;
- Bundesgesetzesnr. (4) 2012 auf der Regelung des Wettbewerbs;
- Bundesgesetzesnr. (12) 2014 auf der Organisation des Revidierungsberufs;
- Bundesgesetzesnr. (2) 2015 auf Handelsgesellschaften;
- Bundesverordnung-gesetzesnr. (13) 2016 auf der Einrichtung der Bundessteuer-Berechtigung;
- Bundesgesetzesnr. (7) 2017 auf Steuer-Verfahren; und
- Gemäß, was vom Finanzminister dargestellt wurde und durch das Kabinett genehmigt,
Haben das folgende Verordnung-Gesetz herausgegeben:
Titel einer
Definitionen
Artikel (1)
Definitionen
In der Anwendung der Bestimmungen dieses Verordnung-Gesetzes, haben die folgenden Wörter und die Ausdrücke die Bedeutungen, die gegen jedes zugewiesen werden, es sei denn, dass der Zusammenhang andernfalls erfordert:
Zustand: Vereinigte Arabische Emirate
Minister: Finanzminister
Berechtigung: Bundessteuer-Berechtigung
Mehrwertsteuer: Eine Steuer erlegte dem Import und der Warenlieferung und Dienstleistungen an jeder Produktionsstufe und an Verteilung, einschließlich die gehaltene Versorgung auf.
Steuer: Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer).
GCC-Zustände: alle Länder, die vollwertige Mitglieder des Kooperationsrats für die arabischen Staaten des Golfs gemäß seiner Charter sind.
Implementierung von Zuständen: Die GCC-Staaten, die ein Steuerrecht gemäß einer herausgegebenen Gesetzgebung einführen.
Waren: Physikalische Eigenschaft, die einschließlich Immobilien, Wasser, und alle Energieformen geliefert werden kann, wie in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert worden.
Dienstleistungen: Alles, das anders als Waren geliefert werden kann.
Import: Die Ankunft von Waren aus dem Ausland in den Zustand oder in den Eingang von Services von außerhalb des Zustandes.
Beteiligte Waren: Waren, die importiert worden sind und würden nicht ausgenommen sein, wenn sie im Zustand geliefert werden.
Beteiligte Dienstleistungen: Dienstleistungen, die importiert worden sind, wo der Ort der Versorgung im Zustand ist, und würden nicht ausgenommen sein, wenn sie im Zustand geliefert werden.
Person: Eine natürliche oder juristische Person.
Steuerpflichtig: Jeder registriert oder gezwungen, um für steuerliche Bewertungen unter diesem Verordnung-Gesetz zu registrieren.
Steuerzahler: Jeder gezwungen, um Steuer im Zustand unter diesem Verordnung-Gesetz zu zahlen, ob ein Steuerpflichtig oder ein Endenverbraucher.
Steuer-Ausrichtung: Ein Verfahren, entsprechend dem der Steuerpflichtig oder sein gesetzlicher Vertreter für steuerliche Bewertungen an der Berechtigung registriert.
Steuer-Registernummer (TRN): Eine einzigartige Zahl gab durch die Berechtigung für jede Person heraus, die für steuerliche Bewertungen registriert wurde.
Registrant: Der Steuerpflichtig, der mit einem TRN herausgegeben worden ist.
Empfänger von Waren: Person, an die Waren geliefert oder importiert werden.
Leistungsempfänger: Person, an die Dienstleistungen geliefert oder importiert werden.
Importeur: In Bezug auf den Import von Waren, ist es die Person, deren Name aufgelistet wird, während der Importeur der Waren am Tag des Importes für Zollabfertigung beabsichtigt. In Bezug auf Dienstleistungen ist es die Empfänger dieser Dienstleistungen.
Steuerpflichtiger Händler: Ein Steuerpflichtig in den Implementierungszuständen, deren Haupttätigkeit die Verteilung des Wassers und aller Arten Energie ist, wie in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert.
Steuererklärung: Die Informationen und Daten, die für steuerliche Bewertungen spezifiziert wurden und von einem Steuerpflichtig in Übereinstimmung mit einer Form gesandt waren, bereiteten sich durch die Berechtigung vor.
Erwägung: Alles, das, für die Warenlieferung oder Dienstleistungen empfangen zu werden empfangen oder erwartet wird, ob im Geld oder in anderen annehmbaren Zahlungsweisen.
Geschäft: Jede mögliche Tätigkeit regelmäßig, fortlaufend und, die unabhängig durch jeder, in irgendeinem Standort, wie industrielles, Handels-, landwirtschaftlich, Berufs, Service oder Aushöhlungstätigkeiten oder -alle geleitet wurde, bezog sich auf dem Gebrauch von fühlbaren oder immateriellen Eigenschaften.
Befreien Sie Versorgung: Eine Warenlieferung oder Dienstleistungen für Erwägung beim Leiten des Geschäfts im Zustand, in dem keine Steuer passend ist und keine Vor-Steuer möglicherweise wiederhergestellt wird, ausgenommen entsprechend die Bestimmungen dieses Verordnung-Gesetzes.
Steuerpflichtige Versorgung: Eine Warenlieferung oder Dienstleistungen für eine Erwägung durch ein Personen-Leitgeschäft im Zustand und umfasst nicht ausgenommene Versorgung.
Gehaltene Versorgung: Alles, das als eine Versorgung angesehen wurde und behandelte als steuerpflichtige Versorgung entsprechend den Fällen, die in diesem Verordnung-Gesetz vereinbart wurden.
Vor-Steuer: Besteuern Sie zahlendes durch eine Person oder genau von ihm, wenn Waren oder Dienstleistungen an ihn geliefert werden oder wenn, einen Import leitend.
Ertrag-Steuer: Steuer lud auf einer steuerpflichtigen Versorgung und jeder möglicher Versorgung auf, die eine steuerpflichtige Versorgung gehalten wurden.
Wieder gutzumachende Steuer: Mengen, die möglicherweise waren zahlend und durch die Berechtigung zum Steuerzahler gemäß den Bestimmungen dieses Verordnung-Gesetzes zurückgegangen werden.
Passende Steuer: Besteuern Sie, das gemäß diesem Verordnung-Gesetz berechnet und aufgeladen wird.
Zahlbare Steuer: Besteuern Sie, das für Zahlung zur Berechtigung passend ist.
Steuer-Zeitraum: Ein spezifischer Zeitabschnitt, für den die zahlbare Steuer berechnet und gezahlt wird.
Steuer-Rechnung: Ein geschriebenes oder elektronisches Dokument, in dem das Vorkommen einer steuerpflichtigen Versorgung mit Details Betreffend sie notiert wird.
Steuergutschrift-Anmerkung: Ein geschriebenes oder elektronisches Dokument, in dem das Vorkommen jeder möglicher Änderung zu einer steuerpflichtigen Versorgung, die verringert oder zum Löschen die selben und die Details Betreffend sie notiert wird.
Regierungs-Wesen: Bundes- und lokale Ministerien, Ministerien, Regierungsagenturen, Behörden und öffentliche Einrichtung im Staat.
Nächstenliebe: Die Gesellschaften und Vereinigungen von Fürsorge nicht darauf abzielend, einen Gewinn zu erzielen, die innerhalb einer Kabinett-Entscheidung aufgeführt sind, gaben auf Empfehlung des Ministers heraus.
Registrierungspflicht-Schwelle: Eine Menge spezifiziert in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes; wenn Sie durch den Wert von steuerpflichtigen Versorgungen überstiegen werden, oder wird vorweggenommen überstiegen zu werden, der Lieferant beantragt Steuer-Ausrichtung.
Freiwillige Ausrichtungs-Schwelle: Eine Menge spezifiziert in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes; wenn Sie durch den Wert von steuerpflichtigen Versorgungen oder von steuerpflichtigen Ausgaben überstiegen werden, oder wird vorweggenommen überstiegen zu werden, der Lieferant kann Steuer-Ausrichtung beantragen.
Verkehrsbezogene Dienstleistungen: Versand, Verpackungs- und Sichernfracht, Vorbereitung von Zolldokumenten, Behältermanagement, Laden, die Entleerung, die Speicherung und das Bewegen von Waren oder alle anderen eng verwandten Dienstleistungen oder Dienstleistungen, die notwendig sind, um den Transport zu leiten, hält instand.
Ort der Einrichtung: Der Platz, in dem ein Geschäft erlaubterweise in einem Land gemäß der Entscheidung seiner Einrichtung hergestellt wird oder in, welchen bedeutenden Unternehmensentscheidungen getroffen werden und die zentralen Managementfunktionen werden geleitet.
Örtlich festgelegte Einrichtung: Irgendein örtlich festgelegter Geschäftssitz, anders als den Ort der Einrichtung, in dem die Person sein Geschäft regelmäßig oder dauerhaft leitet und dem genügender Mensch und technische Hilfsmittel existieren, um der Person zu ermöglichen, Waren oder Dienstleistungen zu erbringen oder zu erwerben, einschließlich die Niederlassungen der Person.
Wohnsitz: Der Platz, in dem eine Person einen Ort der Einrichtung oder der örtlich festgelegten Einrichtung hat, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Verordnung-Gesetzes.
Nichtansässiger: Jeder, der keinen Ort der Einrichtung oder der örtlich festgelegten Einrichtung im Zustand besitzt und normalerweise liegt nicht im Zustand.
In Verbindung stehende Parteien: Zwei oder mehr Personen die getrennt nicht auf dem wirtschaftlichen, Finanz- oder regelnden Niveau, in dem man die anderen entweder durch Gesetz, oder durch die Kapitalbeteiligung oder Wahlrechte steuern kann.
Zollrecht: Bundes- und lokale Gesetzgebung, die Gewohnheiten im Staat regulieren.
Gekennzeichnete Zone: Irgendein Bereich, der durch eine Kabinett-Entscheidung spezifiziert wurde, gab auf Empfehlung des Ministers, wie eine gekennzeichnete Zone für dieses Verordnung-Gesetz heraus.
Export: Abreisende Waren der Zustand oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einer Person, deren Ort der Einrichtung oder der örtlich festgelegten Einrichtung außerhalb des Zustandes ist.
Beleg: Irgendein Instrument, das das Recht gibt, Waren oder Dienstleistungen gegen den Wert, der darauf angegeben werden oder das Recht zu empfangen, einen Rabatt auf dem Preis der Waren oder der Dienstleistungen zu empfangen. Belege schließen nicht die Briefmarken ein, die durch die Emirat-Beitrags-Gruppe herausgegeben werden.
Tätigkeiten geleitet mit der souveränen Kapazität: Tätigkeiten geleitet durch Regierungs-Wesen in ihrer einzigen kompetenten Kapazität, mit oder ohne Erwägung.
Kapitalvermögen: Betriebsvermögen gekennzeichnet für langfristigen Gebrauch.
Kapitalvermögen-Entwurf: Ein Entwurf, hingegen die zuerst wieder hergestellte Vor-Steuer justiert wird, basierte auf dem tatsächlichen Gebrauch während eines spezifischen Zeitraums.
Disziplinarmaßnahmen: Mengen erlegten einer Person durch die Berechtigung für das Durchbrechen der Bestimmungen dieses Verordnung-Gesetzes-oder Bundesgesetzesnr. (7) 2017 Steuer-Verfahren auf.
Disziplinarmaßnahme-Einschätzung: Eine Entscheidung gab durch die Berechtigung heraus, die zu den passenden Disziplinarmaßnahmen betrifft.
Verbrauchssteuer: Eine Steuer auferlegt spezifischen Waren.
Organschaft: Zwei oder mehr Personen registrierten mit der Berechtigung für steuerliche Bewertungen als einzelner Steuerpflichtig in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Verordnung-Gesetzes.
Titel zwei
Steuer-Bereich und Rate
Taschenrechner
Artikel (2)
Bereich der Steuer
Steuer wird an auferlegt:
- Jede steuerpflichtige Versorgung und gehaltene Versorgung gemacht vom Steuerpflichtig.
- Import von Concerned Waren ausgenommen, wie in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert.
Artikel (3)
Steuersatz
Unbeschadet der Bestimmungen von Titel sechs dieses Verordnung-Gesetzes, wird ein Tarifsatz von 5% jeder möglicher Versorgung oder Import gemäß Artikel (2) dieses Verordnung-Gesetzes auf dem Wert der Versorgung oder Import, der in den Bestimmungen dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert wird auferlegt.
Artikel (4)
Verantwortung für Steuer
Die auferlegte Steuer ist die Verantwortung vom folgenden:
- Ein Steuerpflichtig, der jede mögliche Versorgung macht, vereinbarte in Klausel (1) von Artikel (2) dieses Verordnung-Gesetzes.
- Der Importeur von beteiligten Waren.
- Der Registrant, der Waren erwirbt, wie in Klausel (3) des Artikels (48) dieses Verordnung-Gesetzes angegeben.
Titel drei
Versorgung
Kapitel eins
Warenlieferung und Dienstleistungen
Artikel (5)
Warenlieferung
Das folgende gilt als eine Warenlieferung:
- Eigentumsübertragung der Waren oder des Rechtes, zu verwenden sie zu einer anderen Person entsprechend, was in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert wird.
- Eintritt in einen Vertrag zwischen zwei Parteien, welche zu einem späteren Zeitpunkt die Übertragung von Waren, gemäß den Bedingungen spezifiziert in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes zur Folge haben.
Artikel (6)
Dienstleistung
Eine Dienstleistung ist jede Versorgung, die nicht als eine Warenlieferung gilt, einschließlich jede mögliche Erbringung von Dienstleistungen, die in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert wird.
Artikel (7)
Versorgung in besonderen Fällen
Als Ausnahme, was in den Artikeln (5) und (6) von diesem Verordnung-Gesetz angegeben wird, wird das folgende keine Versorgung betrachtet:
- Der Verkauf oder die Austeilung irgendeines Belegs, es sei denn, dass die empfangene Erwägung seinen annoncierten Geldwert übersteigt, wie in der Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert.
- Die Übertragung von ganzem oder ein unabhängiges Teil eines Geschäfts von einer Person zu einem Steuerpflichtig zum Zweck des Fortsetzens des Geschäfts, das übertragen wurde.
Artikel (8)
Versorgung von mehr als einer Komponente
Die Exekutivregelung dieses Verordnung-Gesetzes spezifiziert die Bedingungen für die Behandlung einer Versorgung, die von mehr als einer Komponente für einen Preis gemacht wird, ob solche Komponenten Waren oder Dienstleistungen oder beide sind.
Artikel (9)
Versorgung über Mittel
- Die Warenlieferung und Dienstleistungen durch ein Vertreter, das im Namen und im Namen einer Direktion fungiert, wird eine als Versorgung von der Direktion und für seinen Nutzen betrachtet.
- Die Warenlieferung und Dienstleistungen durch
Services und Zusätzliche Information
Kostenlose Information erhalten
Senden Sie Ihre Anfrage und bekommen Sie eine kostenlos Beratung von einem unseren internationalen Berater