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Vermögenssteuer/Grundsteuer in Dubai, Steuersätze

Dubai kann leicht sein wird klassifiziert als der ideale Ort für Immobilieninvestition – für professionelle Anleger sowie für Endenverbraucher.

Beim Sprechen über Besteuerung auf Gewinnen von den Immobilien in Dubai - es gibt keine Steuer auf den Eigenschaften, die durch den Investor weder vom Einkommen zahlbar sind, das vom Verkauf empfangen wird, noch von den Mieteinnahmen. Die jährliche örtlich festgelegte Steuer auf Eigentum, das in einigen Ländern anwendbar ist, ist in den VAE auch nicht verfügbar.

Es gibt nur einige geringe Steuern auf Eigenschaften, die auf Immobilien zahlend sind. Diese Steuern sind die folgenden:

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  • Wenn Sie das Eigentum in Dubai – Wohn- oder Handels – dort sind die einmalige Gebühr der Grundbuchamtgebühr/-steuer, die 4%. 50% dieser Gebühr ist, werden gezahlt durch Verkäufer und 50% kaufen oder verkaufen - durch den Käufer. Die Gebühr wird vom Vertragsverkaufkaufpreis des Eigentums berechnet und ist zur Landabteilung am Tag der Grundeigentumsübertragung zahlbar. Im wirklichen Leben in die meisten Fälle wird diese Steuer vom Käufer gezahlt. Diese Steuer/Gebühr ist durch körperliche Personen oder Firmen unbeeinflusst zahlbar.
  • Wenn ist das Mieten eines Eigentums in Dubai dort eine Steuer von 5% vom Pachtvertragwert. Diese Steuer ist durch den Pächter des Eigentums zahlbar und wird automatisch der Stromrechnung hinzugefügt, die zum Pächter und zu ihr zahlbar sind in den Raten zusammen mit den Wasser- und Stromzahlungen herausgegeben wird. Im Falle der gewerblich genützten Grundbesitze ist diese Steuer 10%, seine Zahlung wird verarbeitet der gleichen Weise wie für Wohneigenschaften.

Solches vereinfachte Besteuerungssystem von Gewinnen von den Immobilien macht irgendeine Art von den jährlichen Steuererklärungen unnötig, während Steuern automatisch erhoben werden, hingegen diese Steuerzahlungen real absolut gering sind.

In Bezug auf eine Erbschaft – es gibt keine Erbschaftssteuern auf Immobilien in Dubai-Äther – ungeachtet des Niveaus der Verwandtschaft. Zu der Zeit des Besitzes ist- Übertragung des Eigentums unter Besitzübergangssteuer der Erbschaft regelmäßiger von 4% anwendbar.

Besteuerung von Immobiliengewinnen ist auf dem Sitz des Eigentümers unabhängig –, der von den VAE inner oder extern ist. Es gibt keine Beschränkungen, wenn man im Ausland das Geld vom Verkauf der Eigenschaften, keine dort überträgt, sind alle mögliche Beschränkungen auf den Währungsumechnungen.

Unter den anwendbaren Regelungen kann das Eigentum in Dubai von den Ausländern gekauft werden und zu den privaten oder Geschäftszwecken benutzt werden (abhängig von Eigentumsart) oder heraus gemietet werden. Eigentum kann von einem Ausländer auf seinem Namen oder auf einem Namen einer Firma gekauft werden, die in VAE registriert wird. Besteuerungsregime der Immobilien bleibt ohne irgendwelche ändert für privates oder für eine Firma.


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